GEBÜHREN
- Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften berechnen das Honorar für ihre Leistungen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StbVV).Soweit im Rahmen einer Erstberatung fachlicher Rat / fachliche Auskunft erteilt wird, berechnen wir für diese Beratung einmalig eine Gebühr, welche sich nach Aufwand richtet, beträgt mindestens 150 EUR (Dauer i. d. R. 1-1,5 Stunden) und ist in bar während des Termins zu zahlen.
Schnellübersicht Steuerberatungskosten gemäß Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) Stand 1.1.2021 Um Ihnen eine Übersicht unserer Abrechnungskonditionen zu geben, werden hier beispielhafte Sachverhalte aufgeführt. Diese fallen natürlich nur an, wenn die beschriebenen Leistungen von Ihnen beauftragt wurden, so können Einsprüche, Herabsetzungsanträge oder ähnliche Tätigkeiten natürlich von Ihnen selbst erstellt werden. Zudem stellt die folgende Übersicht die Kosten für den Standartfall dar (siehe individuelles Angebot).
1. Buchhaltung unter Einsatz von Bankdatenimport und Unternehmen online (§§ 4, 16, 33 StBVV):
Die Vergütung beträgt mtl. 7/10 der nach der StBVV anzuwendenden Tabelle, Grundlage ist der Gegenstandswert. Wenn die Bank, die Kasse, Ein- und Ausgangsrechnungen manuell erfasst werden müssen, erhöht sich der Zehntelsatz um 1/10 bis 2/10. Bei höheren Umsätzen sowie geringerem Aufwand wird der Zehntelsatz entsprechend angepasst.
Für die erstmalige Einrichtung der Buchführung fallen einmalige Kosten in Höhe von 120,00 € netto an. Die Mindestpauschale der Buchhaltung beträgt ohne Auslagen und Umsatzsteuer 150,- € netto. Hinzu kommt eine Auslagenpauschale von 20% (max. 20 €) je Auftragsposition sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%. Soweit weitere Hilfeleistungen zur Buchführung vorzunehmen sind, werden diese nach dem regulären Stundensatz mit 100,- €/Std. netto berechnet. (Beispiele: Belegsortierung)
2. Lohn (§§ 4, 16, 34 StBVV):
Die Vergütung beträgt je Lohnabrechnung eines Arbeitnehmers („AN“)
– Festlohn mtl. 16,00 € je AN
– Stundenlohnabrechnung („variables Gehalt) ab 18,00 € je AN
– An- und Abmeldungen je Arbeitnehmer 25,00 €
– Bestätigungen, Bescheinigungen, Anträge nach dem LFZG n u. ä. beträgt die Gebühr jeweils 30,00 €.
– Erstmalige Einrichtung der Lohnbuchführung (ca. 1,5 Stunden) fallen einmalige Kosten iHv. 150,00 € netto an, dies beinhaltet die Beantragung der Betriebsnummer und Unternehmernummer der BG.
3. Jahresabschluss und Einnahme-Überschuss-Rechnung (§§ 4, 16, 35 StBVV):
Für die Erstellung des Jahresabschlusses wird eine Gebühr gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Mittelgebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung abhängig vom Gegenstandswert/Jahresvolumen berechnet. Sollten für den Abschluss Vorarbeiten notwendig werden (Kreditabstimmung, Abstimmung Anlagebuchhaltung u.a.), so wird diese mit einer Zeitgebühr berechnet, zzgl. der Auslagenpauschale von 20% (max. 20,00 €) je Auftragsposition und gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%.
4. Steuererklärungen (§ 24 StBVV):
Für die Erstellung von Steuererklärungen werden die Gebühren abhängig vom Gegenstandswert/Jahresvolumen gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Mittelgebühren nach der StBVV berechnet. Für die Anforderung von Unterlagen oder die Beantwortung von Fragen des Finanzamtes im Rahmen der Veranlagungsarbeiten berechnen wir gem. §§ 31, 4 StBVV je angefangene halbe Stunde 60,00 €.
5. Statistische Meldungen Mitwirkung nach § 631 BGB:
Für die Mitwirkung bei der Erstellung von statistischen Meldungen wird eine Mindestvergütung in Höhe von 120,00 € berechnet. Sollte die Bearbeitung über das übliche Maß von einer Stunde hinausgehen, wird eine Gebühr je angefangene halbe Stunde berechnet.
6. weitere beispielhafte Gebührentatbestände
– Erstmalige Einrichtung Unternehmen Online einmalig 150,00 €
– Laufende Nutzung Unternehmen Online (Steuercloud) 10,50 € zzgl. Speicherkosten bei DATEV nach Volumen. (Die Berechnung der Speicherkosten können Sie hier ermitteln:
https://www.datev.de/berechnungstool-belegverwaltung-online/berechnungstool.html ab 3,50 €
– Erstellen einer DATEV Archiv CD/DVD 40,00 €
– Hinterlegung einer Bilanz 75,00 € je Hinterlegung, Offenlegung einer Bilanz 75,00 € je Offenlegung , Versendung der E-Bilanz 75,00 € je Versendung – Anträge auf die Anpassung der Vorauszahlungen werden abhängig von dem Gegenstandswert/Wert des Interesses (Anpassungswert oder Wert der gestundet werden soll) berechnet.
– Einlegen von Einsprüchen, Anträgen auf schlichte Änderung, Aussetzung der Vollziehung, Stundungsanträge u.ä. werden nach Stundensätzen berechnet
– Prüfungen der Deutschen Rentenversichen und des Finanzamtes werden je nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad nach Stundensätzen berechnet
Gern erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot. Um Ihnen für Ihre Planung der voraussichtlichen Steuerberaterkosten eine aussagekräftige Grundlage geben zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
Angebot Finanzbuchführung: Höhe der Summe der Einnahmen und Ausgaben im Vorjahr und erwartete Umsätze des aktuellen Geschäftsjahres, Anzahl der zu verarbeitenden Belege
Angebot Lohnbuchführung: Anzahl der Arbeitnehmer und der Gehaltsstruktur (Stundenlohn, Festlohn)
Angebot Jahresabschluss: Summe der Umsatzerlöse und Bilanzsumme Vorjahr und der zu erwartenden Zahlen des akzuellen Geschäftsjahres, Jahresabschluss und Gewinn- und Verlustrechnung Vorjahr
Angebot Steuererklärungen: Höhe der Einkünfte, Arten der Einkünfte (Vermietung und Verpachtung, nichtselbständige Tätigkeit, Kapitalvermögen usw.), Vorjahressteuererklärungen und letzter Steuerbescheid
- Zudem müssen wir darauf hinweisen, dass es uns aufgrund der Gesetzes- und Rechtslage nicht möglich ist, Mandate, welche zahlungsunfähig (auch drohend zahlungsunfähig), überschuldet, in Insolvenz oder sich nicht nur im vorübergehenden Zahlungsverzug gegenüber Gläubigern befindend, anzunehmen.
- Anrufern, welche nicht Mandanten der Kanzlei sind, können wir telefonisch leider keine fachliche Auskunft erteilen.
- Anfragen zur voraussichtlichen Honorarhöhe für bestimmte Leistungen unter Angabe der gebührenrelevanten Sachverhalte sind per E-Mail grundsätzlich möglich, wir erstellen Ihnen hierzu gern ein Angebot.
- Anfragen per Telefon diesbezüglich können wir leider sachlich nicht vollumfänglich einschätzen und daher auch keine verbindliche Aussage machen.